Was ist ein fairer Stundenlohn für eine Putzfrau in der Schweiz?

Wenn Sie sich fragen, was eine Reinigungskraft in der Schweiz pro Stunde kostet, ist die Antwort komplexer als eine einfache Zahl. Klar, man hört oft einen Durchschnittswert von rund 32 Franken brutto pro Stunde. Doch dieser Wert ist nur der Ausgangspunkt.

Ein fairer Lohn ist kein Pauschalbetrag, sondern ein Mosaik aus verschiedenen Faktoren. Kantonale Unterschiede, die Berufserfahrung der Reinigungskraft und die Art des Anstellungsverhältnisses spielen eine grosse Rolle. Lassen Sie uns das Ganze mal genauer unter die Lupe nehmen.

Eine Reinigungskraft putzt sorgfältig ein Fenster in einem modernen Bürogebäude in der Schweiz

Ein ganz wichtiger Punkt: Der Bruttolohn, den Sie vereinbaren, ist nicht Ihr Endpreis als Arbeitgeber. Darauf kommen noch die Lohnnebenkosten – also Beiträge für AHV, IV, EO und die obligatorische Unfallversicherung. Rechnen Sie hier mit zusätzlichen 15 % bis 25 % oben drauf.

Ein fairer Lohn ist die Basis für ein vertrauensvolles und langlebiges Arbeitsverhältnis. Er zeigt nicht nur Wertschätzung, sondern sichert auch beide Seiten rechtlich ab und ist der beste Weg, um Schwarzarbeit zu vermeiden.

Regionale Lohnunterschiede als wichtiger Faktor

Die Schweiz ist ein Land der regionalen Unterschiede, und das gilt ganz besonders für die Löhne. In urbanen Zentren wie Zürich oder Genf sind die Lebenshaltungskosten deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Das muss sich natürlich auch im Stundenlohn widerspiegeln.

Einige Kantone haben sogar eigene, gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, an die man sich halten muss. Werfen wir einen Blick auf eine Tabelle, um diese Unterschiede zu verdeutlichen.

Übersicht der Stundenlöhne für Putzfrauen nach Kanton

Diese Tabelle zeigt die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in ausgewählten Schweizer Kantonen, um die regionalen Unterschiede deutlich zu machen.

Kanton Durchschnittlicher Brutto-Stundenlohn (CHF)
Zürich 33.50
Genf 34.20
Waadt 32.80
Bern 30.50
Tessin 29.80

Wie Sie sehen, können die Lohnunterschiede erheblich sein. Es lohnt sich also, sich über die lokalen Gegebenheiten genau zu informieren.

Eine Analyse von Quitt, einer führenden Plattform für die Abrechnung von Haushaltshilfen, bestätigt diesen Trend. Sie zeigt, dass der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn für eine Putzfrau in der Schweiz auf 31.98 Franken gestiegen ist. Diese Zahl basiert auf der Auswertung von über 10'000 Arbeitsverträgen im Jahr 2023. Ein interessantes Detail: Dieser Anstieg konnte die Inflation nicht ganz ausgleichen, was faire Lohnanpassungen umso wichtiger macht.

Um ein Angebot zu erstellen, das sowohl marktgerecht als auch fair ist, sollten Sie sich also immer mit den üblichen Sätzen in Ihrem Kanton vertraut machen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Preisen für Reinigungsdienstleistungen kann dabei ebenfalls sehr hilfreich sein.

Wie kantonale Unterschiede den Stundenlohn beeinflussen

Man fragt sich vielleicht, warum eine Reinigungskraft in einer Zürcher Vorortsgemeinde oft mehr verdient als in einem Stadtquartier in Genf. Die Antwort liegt im föderalistischen System der Schweiz. Den Stundenlohn für eine Putzfrau in der Schweiz festzulegen, ist keine landesweit einheitliche Sache, sondern gleicht eher einer Reise durch die regionalen Wirtschaftslandschaften.

Jeder Kanton tickt anders, hat seine eigene wirtschaftliche Dynamik, ganz andere Lebenshaltungskosten und teilweise sogar eigene Mindestlohngesetze. All diese Faktoren spielen direkt in die Lohnerwartungen und die üblichen Sätze für Reinigungsdienstleistungen hinein.

Stellen Sie sich die Kantone einfach wie individuelle Märkte vor. In einem teuren Kanton wie Zug oder Zürich kosten Miete, Lebensmittel und der ÖV einfach mehr. Ein Stundenlohn, der in einem günstigeren Kanton als absolut fair gilt, würde hier kaum reichen, um über die Runden zu kommen.

Was die regionalen Lohnunterschiede antreibt

Im Grunde lassen sich die Lohnunterschiede auf drei zentrale Punkte herunterbrechen. Wer diese versteht, kann viel einfacher einen fairen und wettbewerbsfähigen Lohn für seine Region festlegen.

  • Lebenshaltungskosten: Das ist der offensichtlichste Faktor. Wo Mieten und die allgemeinen Preise höher sind, wie in den grossen Städten, müssen auch die Löhne höher sein, damit die Kaufkraft stimmt.
  • Kantonale Mindestlohngesetze: Einige Kantone wie Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben gesetzliche Mindestlöhne. Diese sind die absolute Untergrenze, an die man sich halten muss – ohne Wenn und Aber.
  • Angebot und Nachfrage vor Ort: In wirtschaftlich starken Regionen mit vielen Firmen und wohlhabenden Haushalten ist die Nachfrage nach guten Reinigungskräften grösser. Das treibt die Löhne natürlich nach oben.

Wer diese Zusammenhänge kennt, ist davor geschützt, zu viel oder zu wenig zu bezahlen. Es ist die Basis für eine gute, langfristige Zusammenarbeit, die für beide Seiten passt. Wenn Sie zum Beispiel eine zuverlässige Reinigung in Luzern suchen, werden die dortigen Lebenshaltungskosten und der lokale Arbeitsmarkt den fairen Lohnrahmen mitbestimmen.

Ein Blick auf die Lohn-Landkarte der Schweiz

Die konkreten Zahlen zeigen die kantonalen Unterschiede eindrücklich. Statt sich nur auf einen landesweiten Durchschnitt zu verlassen, lohnt sich ein genauerer Blick, um ein Gefühl für die Realität vor Ort zu bekommen.

Die Unterschiede sind teilweise wirklich markant und spiegeln die lokalen Gegebenheiten und Gesetze wider. Für Sie heisst das ganz praktisch: Ein Lohnangebot muss immer für den spezifischen Standort geprüft werden.

Ein marktgerechter Lohn ist kein Zufallsprodukt. Er ist das Ergebnis einer genauen Analyse der lokalen Gegebenheiten – von den Lebenshaltungskosten über die Gesetze bis zur Nachfrage.

Zahlen aus der Praxis bestätigen das klar. Im Kanton Appenzell Innerrhoden liegt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn beispielsweise bei CHF 34.80. In Zürich sind es CHF 31.75, in Basel-Stadt CHF 30.60 und in Bern CHF 30.50. Am anderen Ende der Skala stehen Kantone wie Waadt mit CHF 27.80 oder Genf mit durchschnittlich CHF 26.20 pro Stunde – trotz hohem Mindestlohn. Das zeigt, wie komplex das Lohngefüge wirklich ist. Mehr Hintergründe zu den fairen Löhnen für Putzfrauen gibt es hier.

Dieses Wissen über die regionalen Unterschiede ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Es hilft Ihnen, einen Lohn anzubieten, der nicht nur fair ist, sondern auch qualifizierte und motivierte Leute anzieht und langfristig bindet. Eine klassische Win-Win-Situation für Sie und Ihre Reinigungskraft.

Was Sie als Arbeitgeber wirklich pro Stunde bezahlen

Der Bruttolohn, den Sie mit Ihrer Putzfrau vereinbaren, ist nur die halbe Miete. Das ist der Betrag, der auf dem Papier steht – doch die tatsächlichen Kosten für Sie als Arbeitgeber liegen spürbar höher. Viele, gerade private Arbeitgeber, übersehen die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnnebenkosten und erleben dann eine böse Überraschung bei der Abrechnung.

Stellen Sie sich den Bruttolohn wie die Spitze eines Eisbergs vor. Beeindruckend, aber das, was unter der Wasseroberfläche lauert – die Sozialversicherungsbeiträge –, macht den weitaus grösseren Teil aus. Diese Beiträge sind keine lästige Pflicht, sondern eine absolut notwendige Investition in die soziale Sicherheit Ihrer Angestellten und damit auch in Ihre eigene rechtliche Absicherung.

Diese Nebenkosten umfassen wichtige Säulen des Schweizer Sozialsystems wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Dazu kommt noch die obligatorische Unfallversicherung. Alles in allem können diese Beiträge schnell 15 % bis 25 % des Bruttolohns ausmachen.

Die folgende Infografik zeigt schön, wie stark schon die Bruttolöhne je nach Region variieren, was sich natürlich direkt auf die Gesamtkosten auswirkt.

Infografik, die den Stundenlohn für Putzfrauen in den Kantonen Appenzell, Zürich und Genf vergleicht, mit entsprechenden Symbolen für Berge, Stadt und den Jet d'Eau.

Wie die Grafik zeigt, hängt der Stundenlohn für eine Putzfrau in der Schweiz stark vom Kanton ab. Ein höherer Lohn in Zürich oder Genf bedeutet logischerweise auch höhere Sozialbeiträge für Sie als Arbeitgeber.

Die Zusammensetzung der Lohnnebenkosten im Detail

Schauen wir uns mal genauer an, woraus sich diese Kosten zusammensetzen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel hälftig. Ihre Aufgabe als Arbeitgeber ist es jedoch, den gesamten Betrag korrekt abzurechnen und an die zuständige Ausgleichskasse zu überweisen.

Die wichtigsten Posten sind dabei:

  • AHV/IV/EO: Das ist das Fundament unserer Sozialvorsorge. Diese Beiträge sichern die Rente, unterstützen bei Invalidität und decken den Lohnausfall im Militär- oder Mutterschaftsurlaub.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Sie springt ein, wenn Ihre Angestellte unverschuldet den Job verliert. Ein wichtiges Sicherheitsnetz.
  • Unfallversicherung (UVG): Diese ist obligatorisch und schützt Ihre Reinigungskraft bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Die Prämie kann je nach Anbieter leicht variieren.

Dazu kommen oft noch geringfügige Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Wer diese Posten von Anfang an sauber einkalkuliert, ist auf der sicheren Seite und vermeidet finanzielle Engpässe.

Ein konkretes Rechenbeispiel für die Gesamtkosten

Machen wir es konkret. Nehmen wir an, Sie einigen sich auf einen fairen Brutto-Stundenlohn von CHF 30.00. Was kostet Sie diese Arbeitsstunde am Ende wirklich?

Ganz einfach: Ihre Gesamtkosten als Arbeitgeber sind immer der Bruttolohn plus Ihr Anteil an den Sozialversicherungen. Das ist die Summe, die Sie pro Stunde budgetieren müssen.

Die folgende Tabelle zeigt eine typische Aufschlüsselung für einen Bruttolohn von CHF 30.00 pro Stunde. Die Prozentsätze können minimal abweichen, aber als Richtwert ist das eine solide Basis.

Rechenbeispiel Arbeitgeberkosten bei 30 CHF Bruttolohn

Kostenart Prozentsatz Betrag pro Stunde (CHF)
Bruttolohn 30.00
AHV/IV/EO 5.30 % 1.59
Arbeitslosenversicherung (ALV 1) 1.10 % 0.33
Unfallversicherung (UVG – geschätzt) 1.00 % 0.30
Verwaltungskosten (geschätzt) 0.20 % 0.06
Gesamtkosten für Arbeitgeber 32.28

In diesem ganz normalen Fall belaufen sich Ihre tatsächlichen Kosten pro Stunde also auf CHF 32.28. Das sind rund 7.6 % mehr als der vereinbarte Bruttolohn. Eine transparente Kalkulation ist das A und O für ein faires und gesetzeskonformes Arbeitsverhältnis.

Wem dieser administrative Aufwand zu viel ist, für den kann die Zusammenarbeit mit einer professionellen Reinigungsfirma die deutlich einfachere Lösung sein. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie die beste Reinigungsfirma in Zürich nicht nur für Sauberkeit, sondern auch für rechtliche Sicherheit sorgt.

Rechtliche Pflichten bei der Anstellung einer Putzfrau

Eine Putzfrau korrekt anzustellen, ist weit mehr als nur eine bürokratische Übung. Es ist das Fundament für ein vertrauensvolles, sicheres Arbeitsverhältnis und schützt Sie genauso wie Ihre Reinigungskraft. Wer hier Abkürzungen nimmt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern bewegt sich schnell im Bereich der Schwarzarbeit.

Das Thema Schwarzarbeit ist in der Schweiz leider immer noch allgegenwärtig. Viele Haushalte umgehen die offizielle Anmeldung – oft aus reiner Unwissenheit über die einfachen Prozesse oder aus einer falschen Scheu vor dem bisschen administrativen Aufwand. Diese Praxis beraubt die Angestellten jedoch jeglicher sozialer Absicherung.

Das Problem ist grösser, als man denkt. Aktuelle Daten zeigen, dass rund 50 Prozent der Schweizer Haushalte ihre Putzhilfe nicht ordnungsgemäss anmelden. Das bedeutet, dass etwa die Hälfte aller Angestellten in diesem Bereich im informellen Sektor arbeitet, ohne grundlegende Absicherungen wie Unfallversicherung oder AHV-Beiträge. Die Konsequenzen tragen aber nicht nur die Arbeitnehmenden: Im Schadensfall stehen auch die Arbeitgeber ohne Versicherungsschutz da und können mit hohen Forderungen konfrontiert werden. Erfahren Sie mehr darüber, wie Schwarzarbeit den Lohn in der Schweiz beeinflusst.

Der schriftliche Arbeitsvertrag als Fundament

Auch wenn ein mündlicher Vertrag theoretisch gültig wäre, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag in der Praxis absolut unerlässlich. Er schafft Klarheit, beugt Missverständnissen von vornherein vor und dient beiden Parteien als handfeste rechtliche Absicherung.

Dabei muss ein einfacher Vertrag kein kompliziertes juristisches Dokument sein. Wichtig ist, dass er die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsverhältnisses klar und verständlich festhält. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und schaffen von Anfang an eine professionelle Basis für die Zusammenarbeit.

Ein solcher Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Parteien: Vollständige Namen und Adressen von Ihnen und Ihrer Reinigungskraft.
  • Arbeitsbeginn: Das exakte Datum, an dem das Arbeitsverhältnis startet.
  • Aufgabenbereich: Eine kurze, aber klare Beschreibung der zu erledigenden Tätigkeiten.
  • Lohn: Der vereinbarte Brutto-Stundenlohn sowie der prozentuale Zuschlag für die Ferienentschädigung.
  • Arbeitszeiten: Die regelmässigen Arbeitstage und -stunden.
  • Kündigungsfristen: Die Fristen, die nach der Probezeit für beide Seiten gelten.

Ein klar formulierter Arbeitsvertrag ist wie ein stabiles Geländer auf einer Treppe. Er gibt beiden Seiten Sicherheit und sorgt dafür, dass niemand stolpert, wenn es einmal zu Unklarheiten kommt.

Anmeldung bei AHV und Versicherungen

Sobald Sie jemanden in Ihrem Haushalt beschäftigen, werden Sie offiziell zum Arbeitgeber. Das bedeutet, Sie müssen Ihre Putzfrau bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anmelden. Keine Sorge, dieser Prozess ist heute stark vereinfacht und lässt sich oft direkt online erledigen.

Diese Anmeldung ist der Dreh- und Angelpunkt für die gesamte soziale Absicherung. Über die Ausgleichskasse werden die Beiträge für AHV, IV, EO und die Arbeitslosenversicherung (ALV) abgerechnet. Das garantiert Ihrer Angestellten eine Rente, Schutz bei Invalidität und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.

Zusätzlich zur AHV-Anmeldung sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) für Ihre Putzfrau abzuschliessen. Diese deckt nicht nur Unfälle während der Arbeitszeit, sondern auch auf dem direkten Arbeitsweg. Arbeitet Ihre Reinigungskraft mehr als acht Stunden pro Woche für Sie, müssen Sie zudem die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abschliessen, die auch Unfälle in der Freizeit abdeckt.

Weitere wichtige rechtliche Aspekte

Neben Vertrag und Versicherungen gibt es noch weitere Punkte, die Sie als Arbeitgeber auf dem Schirm haben sollten. Einer davon ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, Ihrer Angestellten bei Krankheit für eine bestimmte Dauer weiterhin den Lohn zu zahlen. Wie lange diese Frist ist, hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht.

Ein weiterer relevanter Punkt ist die Quellensteuer. Falls Ihre Putzfrau keine Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzt, sind Sie verpflichtet, die Quellensteuer direkt von ihrem Lohn abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde weiterzuleiten. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren über die Ausgleichskasse kann diesen Prozess aber erheblich erleichtern.

Selber jemanden anstellen oder doch lieber eine professionelle Firma beauftragen?

Das ist eine der wichtigsten Weichenstellungen, vor der Sie stehen: Stellen Sie eine Reinigungskraft direkt an oder engagieren Sie eine professionelle Reinigungsfirma? Beide Wege führen am Ende zu einem sauberen Ergebnis. Der administrative Aufwand, die rechtlichen Fallstricke und die Gesamtkosten unterscheiden sich aber fundamental. Es ist die klassische Abwägung zwischen persönlicher Kontrolle und professioneller Sorgenfreiheit.

Wenn Sie jemanden direkt anstellen, bauen Sie oft eine sehr persönliche Beziehung auf und können alles direkt absprechen. Sie wählen Ihre Reinigungskraft selbst aus und bestimmen die Details. Aber Achtung: Damit werden Sie automatisch zum Arbeitgeber – mit allen Pflichten, die dazugehören. Das fängt bei der Lohnbuchhaltung an, geht über die korrekte Anmeldung bei der AHV und hört beim Versicherungsschutz noch lange nicht auf.

Eine professionelle Reinigungskraft in Uniform poliert eine Glasoberfläche in einem Büro

Der Vergleich auf einen Blick

Um die richtige Wahl zu treffen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Fakten. Die auf den ersten Blick günstigere Variante ist nicht immer die wirtschaftlichste, wenn man wirklich alle Faktoren mit einberechnet.

  • Gesamtkosten: Bei der Direktanstellung rechnen Sie mit dem Bruttolohn plus den Lohnnebenkosten von rund 15-25 %. Eine Firma kalkuliert diese Kosten natürlich bereits in ihren Stundensatz ein, legt aber noch eine Marge für Verwaltung, Material und Gewinn obendrauf.
  • Administrativer Aufwand: Als Arbeitgeber sind Sie für Verträge, Lohnabrechnungen, AHV-Meldungen und Unfallversicherungen zuständig. Eine Firma wie die Mr. Clean AG nimmt Ihnen diesen ganzen Papierkram ab. Komplett.
  • Flexibilität und Ausfallsicherheit: Was, wenn Ihre angestellte Kraft krank wird oder in die Ferien geht? Dann müssen Sie selbst für Ersatz sorgen. Wir hingegen garantieren Ihnen jederzeit eine zuverlässige Vertretung durch unser geschultes Personal.
  • Haftung und Versicherung: Geht etwas zu Bruch, müssen Sie den Schaden über Ihre Versicherungen abwickeln. Wir sind vollumfänglich betriebshaftpflichtversichert und kümmern uns professionell um solche Fälle.

Geprüfte Qualität und verlässliche Referenzen

Ein ganz entscheidender Vorteil, wenn Sie eine zertifizierte Reinigungsfirma beauftragen, ist die garantierte und überprüfbare Qualität. Bei einer privaten Anstellung müssen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl und die angegebenen Referenzen verlassen. Ein professioneller Anbieter investiert dagegen systematisch in die Qualität seiner Arbeit.

Wir bei Mr. Clean AG setzen auf ein strenges, eigens entwickeltes Qualitäts- und Kontrollsystem. Unsere Mitarbeitenden durchlaufen strukturierte Schulungen und arbeiten in perfekt eingespielten Teams. Dank unserer Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement) können Sie sich auf höchste Standards verlassen. Unsere Zahlen sprechen für sich: Mit über 9’500 erfolgreich gereinigten Wohnungen und einem Team von rund 650 Fachkräften haben wir unsere Zuverlässigkeit unzählige Male bewiesen.

Die Entscheidung für eine professionelle Reinigungsfirma ist eine Investition in absolute Sorgenfreiheit. Sie kaufen nicht nur Sauberkeit, sondern auch Rechtssicherheit, garantierte Qualität und administrative Entlastung.

Checkliste zur Entscheidungsfindung

Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, haben wir eine kurze Checkliste zusammengestellt. Beantworten Sie diese Fragen für sich, um herauszufinden, welches Modell wirklich zu Ihnen passt.

Die direkte Anstellung passt, wenn:

  • Sie bereit sind, den administrativen Aufwand eines Arbeitgebers auf sich zu nehmen.
  • Sie eine sehr enge, persönliche Beziehung zu Ihrer Reinigungskraft aufbauen möchten.
  • Sie flexibel sind und bei Ausfällen (Krankheit/Ferien) selbst eine Lösung finden können.

Eine professionelle Firma ist die bessere Wahl, wenn:

  • Sie administrative Aufgaben komplett abgeben und sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren wollen.
  • Sie garantierte Ausfallsicherheit und jederzeit eine Vertretung brauchen.
  • Sie höchste, zertifizierte Qualitätsstandards und eine professionelle Haftungsabsicherung erwarten.
  • Sie eine transparente Offerte zum Fixpreis und eine reibungslose Abwicklung ohne versteckte Kosten schätzen.

Letztendlich hängt die Entscheidung von Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen ab. Während die Direktanstellung eine persönlichere Note haben kann, bietet eine professionelle Firma wie unsere geprüfte Qualität, Rechtssicherheit und absolute Verlässlichkeit.

Häufig gestellte Fragen zum Stundenlohn

Wenn es um den Stundenlohn für eine Putzfrau in der Schweiz geht, tauchen im Alltag immer wieder dieselben Fragen auf. Hier packen wir die wichtigsten Punkte an, die Ihnen als Arbeitgeber – ob privat oder gewerblich – sicher schon durch den Kopf gegangen sind. Betrachten Sie dies als eine schnelle Zusammenfassung der Kernpunkte unseres Leitfadens.

Eine Reinigungskraft korrekt anzustellen, ist kein Hexenwerk. Man muss nur die Spielregeln kennen. Von der Versicherungspflicht bis zur Lohnabrechnung – mit diesen Antworten sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden teure Stolpersteine.

Muss ich für meine Putzfrau eine Unfallversicherung abschliessen?

Ja, unbedingt. Hier gibt es keine Ausnahmen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sobald Sie jemanden in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen Sie eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) abschliessen.

Diese Versicherung ist das A und O und deckt zwei entscheidende Bereiche ab:

  • Berufsunfälle: Also alles, was während der Arbeitszeit passiert.
  • Arbeitsweg: Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause.

Arbeitet Ihre Reinigungskraft mehr als acht Stunden pro Woche für Sie, wird es noch umfassender. Dann kommt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) dazu, die auch Unfälle in der Freizeit abdeckt.

Was passiert, wenn ich meine Putzfrau nicht bei der AHV anmelde?

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV) zu "vergessen", ist kein Kavaliersdelikt. Das fällt unter Schwarzarbeit und kann richtig teuer werden. Sie riskieren nicht nur saftige Nachzahlungen, sondern auch Bussen.

Schwarzarbeit ist unfair gegenüber Ihrer Angestellten, denn sie untergräbt deren soziale Sicherheit. Gleichzeitig setzen Sie sich als Arbeitgeber einem enormen finanziellen und rechtlichen Risiko aus. Eine saubere Anmeldung ist der einzige Weg, um beide Seiten korrekt abzusichern.

Konkret heisst das für Sie:

  • Nachzahlung der kompletten Sozialversicherungsbeiträge (Ihr Anteil und der des Arbeitnehmers) für bis zu fünf Jahre rückwirkend.
  • Verzugszinsen auf diese Beträge.
  • Eine Verwaltungsbusse, die bis zu 5'000 Franken betragen kann.
  • Im schlimmsten Fall volle Haftung bei einem Unfall, da kein Versicherungsschutz besteht.

Gibt es einen nationalen Mindestlohn für Putzfrauen in der Schweiz?

Nein, einen für die ganze Schweiz geltenden Mindestlohn gibt es nicht. Das ist typisch für unser föderalistisches System.

Allerdings haben einige Kantone die Sache selbst in die Hand genommen und kantonale Mindestlöhne eingeführt. Diese gelten selbstverständlich auch für Reinigungspersonal. Dazu gehören zum Beispiel Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. Zusätzlich gibt es in vielen Kantonen einen sogenannten Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Hauswirtschaft. Dieser legt verbindliche Mindestlöhne fest, die sich oft nach Qualifikation und Erfahrung richten. Daran müssen Sie sich halten.

Wie berechne ich den Ferienlohn für eine Putzfrau im Stundenlohn?

Bei einer Anstellung im Stundenlohn ist die Sache klar geregelt: Der Ferienanspruch wird durch einen prozentualen Zuschlag auf den Bruttolohn bezahlt. Wichtig ist, dass dieser Zuschlag im Arbeitsvertrag und auf jeder einzelnen Lohnabrechnung separat aufgeführt wird. Transparenz ist hier das A und O.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem gesetzlichen Ferienanspruch:

  • Bei vier Wochen Ferien (das gesetzliche Minimum für Erwachsene) beträgt der Zuschlag 8,33 %.
  • Bei fünf Wochen Ferien (z. B. für Angestellte bis zum 20. Lebensjahr) sind es 10,64 %.

Wenn Sie das so handhaben, stellen Sie sicher, dass Ihre Reinigungskraft fair für ihre verdienten Ferientage entlöhnt wird – genau wie es das Gesetz vorsieht.


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